Ressourcenschonendem, umweltbewusstem Wirtschaften sowie einem sorgfältigen Umgang mit Abfällen werden hohe Priorität im Regierungsprogramm eingeräumt. Negativ hervorzuheben sind insbesondere der Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung, der voraussichtlich nach Vorbild Frankreich erfolgen soll. Supermärkte in ganz Österreich geben bereits jetzt nicht mehr verkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und andere Sozialeinrichtungen weiter. Gesetzliche Regelungen wie in Frankreich und Tschechien, wo Lebensmitteleinzelhändler unter bestimmten Rahmenbedingungen gesetzlich verpflichtet wurden, überlagerte Lebensmittel an karitative Organisationen abzugeben, haben sich hingegen als weitgehend ineffizient und kontraproduktiv herausgestellt. Eine gesetzliche Haftungsbeschränkung von den Hilfsorganisationen - wie in Italien vorgesehen – sowie eine Klarstellung, wie steuerrechtlich mit gespendeten Lebensmitteln umzugehen ist, wäre eine sinnvolle Alternative.
Wenngleich sich die österreichischen Händler für eine Reduktion von Plastikverpackungen bereits verstärkt einsetzen und eine Vielzahl an Maßnahmen treffen, bezweifeln wir die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Verankerung des Reduktionsziels von Plastikverpackungen um 20%. Der Einfluss bei der Art der Verpackung von Fremdmarken (großer Industriekonzerne) oder bei Konzernbestellungen ist naturgemäß sehr beschränkt. Wir werden deshalb den Fokus auf einen starken Einbezug der Industrie legen.
Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung über die gesamte Wertschöpfungskette in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den österreichischen Handelsunternehmen, mit Produzenten und karitativen Organisationen.
- Evaluierung bestehender Gesetze und Fördersysteme.
- Verbot des Entsorgens von genusstauglichen Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel (Kaskadenmodell nach Vorbild Frankreich).
- Maßnahmenpaket (z.B. finanzielle Anreize, Beseitigung rechtlicher Hindernisse etc.) für den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei Industrie, Verpackungen (z.B. differenzierte Lizenzentgelte) und Baustoffen.
- Österreichisches Kunststoffprogramm – Reduktion von Plastik weiter vorantreiben.
- Konsequente Umsetzung der Europäischen Einwegplastikrichtlinie mit dem Verbot bestimmter Einwegprodukte.
- Gesetzliche Verankerung des Reduktionsziels von Plastikverpackungen um 20%.
- Gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Einwegplastikverpackungen, u.a. forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und Herstellern zur Reduktion von Einweggebinden.
- Recyclierbarkeit als Produktionsvoraussetzung.
- Einsatz von Recyclatanteilen in der öffentlichen Beschaffung.
- Verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen inklusive konkreter Ziele für den Ausbau von Mehrwegsystemen, insbesondere auch für Getränkeverpackungen.
- Maßnahmenpaket Reparatur (u.a. Forcierung freiwilliger Händlergarantien).
- Forcierung von langlebigen, reparierbaren und wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung und Weiterentwicklung der europäischen Ökodesignrichtlinie in Richtung Design for Recycling und Design for Reuse (Verhinderung geplanter Obsoleszenz). Z.B.: Lieferfähigkeit von Ersatzteilen sicherstellen, Reparaturfähigkeit.
- Aktionsplan gegen Mikroplastik.
- Prüfung eines Pfandsystems auf Batterien und Kleingeräte.
- Verstärkte sortenreine Sammlung.
- Preis- und Wettbewerbsvorteile, die durch ökologisch und sozial wenig verträgliche Produktion entstehen, müssen hinterfragt werden.
- Umsetzung der EU-Recyclingvorgaben.